Wenn der Mieter dem Erhöhungsverlangen einmal zugestimmt hat, kann er dies nicht einfach wieder rückgängig machen, auch wenn das Erhöhungsverlangen gegen die „Mietpreisbremse“ verstößt. Denn der Mieter habe eine ausreichende Zustimmungsfrist, dies innerhalb von 3 Monaten zu überprüfen.
Daher sollten Sie, bevor Sie dem Vermieter Ihre Zustimmung erteilten, prüfen lassen, ob das Mieterhöhungsverlangen rechtmäßig. Ich biete Ihnen hierzu meine Beratung an.