Kündigung durch Bevollmächtigte, geht das?

Kündigung

Immer wieder stoße ich in arbeitsrechtlichen Fällen, dass der Arbeitgeber durch Bevollmächtigte kündigt, aber für den Arbeitnehmer ist der Bevollmächtigte nicht bekannt. Hier kann der Arbeitnehmer die Kündigung vorgerichtlich innerhalb von 3 Tagen zurückweisen, weil keine Vollmacht vorgelegt worden ist. Hier braucht der Arbeitnehmer lediglich die Formulierung zu verwenden: “Hiermit weise ich die Kündigung unverzüglich zurück, weil keine Originalvollmacht des Unterschreibenden für den Ausspruch der Kündigung beigelegt war“. Dadurch wird die Kündigung unwirksam und der Arbeitgeber muss erneut unter Beilegung der Originalvollmacht kündigen. Hierdurch gewinnt der Arbeitnehmer Lohnansprüche bis zur nächsten Kündigungsfrist.