Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Mai 2006 habe ich mehrere hundert Fälle in Familienrecht bearbeitet.
I. Scheidungsfragen
Fragen, wie leite ich die Trennung ein, muss das Trennungsjahr abgewartet werden, gibt es auch besondere Fälle, welche zur Scheidung ohne Abwarten eines Trennungsjahres berechtigen, kann ich Ihnen zuverlässig antworten.
II. Zuweisung eheliche Wohnung
Häufig geht es nicht nur um Scheidung, sondern auch um Fragen nach der Trennung der Eheleute. Wie geht es mit der ehelichen Wohnung weiter, hat einer der Eheleute Anspruch auf alleinige Nutzung der ehelichen Wohnung und kann dann der Andere auf Räumung der ehelichen Wohnung verklagt werden. Auch darüber kann ich Ihnen unter Hinzuziehung der Rechtsprechung Antworten liefern und die gerichtliche Geltendmachung durchsetzen.
III. Umgangs- und Sorgerecht
Weiteraus wichtiger dürften die Fragestellungen rund um die Kinder sein. Ist der eine Ehegatte ausgezogen, geht es um die Frage, wie geht es mit der Ausübung der gemeinsamen Sorge in den Kindesangelegenheiten weiter, aber auch um die Frage, wie und in welchem Rhythmus darf ich die Kinder sehen. Hier geht es juristisch um das Umgangsrecht desjenigen Elternteiles, welche nach der Trennung nicht mit den Kindern im gleichen Haushalt lebt. Häufig möchte der andere Ehegatte, welche die Kinder pflegt und versorgt und bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, die Besuchszeiten des anderen Ehepaares im Hinblick, wann und wie oft und wie verbringe ich die Zeiten mit meinen Kindern, reglementieren und Vorgaben machen. Hier hat der die Kinder versorgende Elternteil grundsätzlich kein Recht darauf, dem anderen Elternteil Vorgaben, wie zum Beispiel, wie verbringe ich die Zeit mit meinen Kindern und mit wem dürfen die Kinder während der Umgangszeiten Kontakt haben, machen. Bei Uneinigkeit betreffend den Umgangszeiten und anderen Vorgaben zwischen den Eltern kann ich zur Durchsetzung der Umgangszeiten durch Antragsstellung bei Gericht Sorge tragen und deshalb für einen gewissen Rechtsfrieden sorgen.
IV. Unterhalt für die Kinder und für den unterhaltsberechtigten Ehegatten
Auch bei der Berechnung des Unterhaltes können Sie sich auf mich verlassen. Wie berechne ich den Kindesunterhalt, nach welchen Vorgaben, gehören Überstundenvergütung und Nachtschichtzulagen auch zum unterhaltsrelevanten Einkommen, können Umgangskosten mit den Kindern eingewandt werden, können Schulden, die ihren Ursprung im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft haben, berücksichtigt werden, wie hoch ist der Selbstbehalt? Diese Fragestellung kann ich gut beantworten und kann zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht sorgen.
V. Vermögensausgleich
Und wenn Vermögen während der Ehe angesammelt worden sind, können Sie auf meine Erfahrung, wie diese zu regeln sind, zurückgreifen. Hier geht es nicht nur um die gerichtliche Durchsetzung des Vermögensausgleiches, auch Zugewinnausgleich nach Deutschen Recht genannt, sondern weitaus wichtiger dürfte anstelle der gerichtlichen Durchsetzung der Versuch einer gütlichen Einigung im Hinblick auf die Vermögensteilung sind. Welche Feinheiten hier zu besorgen sind und welche Schritte für Sie günstig auswirken, kann ich ebenso fachkundig beantworten und diese zur notariellen Beurkundung umfassend vorzubereiten.